Bei einem Einbruch hat es der Täter in erster Linie auf hochwertigen Schmuck und
auf Bargeld abgesehen. In Bürobereichen sind für den oder die Täter Bargeldbestände
und leicht zu transportierende, elektronische Ausstattung von großem Interesse.
Grundsätzlich besteht also immer die Gefahr eines Einbruchs, wenn Einbrecher auf
lohnende Beute und günstige Gelegenheiten hoffen können.
Täter dringen meist über unzureichend gesicherte Türen, Fenster und Terrassentüren
in Haus- oder Wohnbereiche ein.
Leicht erreichbare Fenster, Türen und Terrassen- sowie Balkontüren sind dabei
besonders gefährdet.
Zum Eindringen genügen oft einfache Hebelwerkzeuge oder einfach rohe körperliche
Gewalt – oft reicht schon ein Fußtritt gegen eine schwache Tür.
Eingebrochen wird meist tagsüber, wenn üblicherweise niemand zu Hause ist – zur
Schul- Arbeits- oder Einkaufszeit, am frühen Abend oder an Wochenenden!
In der dunklen Jahreszeit nutzen Einbrecher auch oft die frühe Dämmerung aus.
Aus langjährigen Erfahrungen der Polizei weiß man, dass man sich vor Einbrüchen
durch eine effektive Sicherungs- und Überwachungstechnik sehr gut schützen kann.
Neben der mechanischen Sicherung ist eine Einbruchsmeldeanlage – also eine ALARMANLAGE unabdingbar!
Es sollte Wert darauf gelegt werden, die Anlage so auszulegen, dass ein Einbruch
schnellstmöglich – am besten durch eine Außenhautüberwachung – gemeldet wird.
Ist eine Solche nicht möglich, sollte eine Raumüberwachung mit Bewegungsmeldern
in Betracht gezogen werden.
Welche Alarmierungsart im Einzelfall empfehlenswert ist, hängt von den örtlichen
Gegebenheiten und Wünschen der Nutzer ab.
Es wird von der Polizei empfohlen, mit der Installierung einer Alarmanlage
unbedingt eine Firma zu beauftragen, die im folgenden Verzeichnis der jeweiligen
örtlichen Polizei aufgeführt ist:
Errichternachweis des Landeskriminalamts „Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ .
Diese Verzeichnisse sind auch über das Internet unter www.polizei-beratung.de
bundesweit abrufbar.
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